Ist der Motor stark beschädigt und nicht mehr zu reparieren, muss er ersetzt werden. Ein fabrikneuer Motor allerdings ist nicht gerade kostengünstig und gerade wenn das Fahrzeug selbst schon etwas älter ist, scheuen Fahrzeugbesitzer vor einer so großen Investition oft zurück.
Ein gebrauchter und generalüberholter Austauschmotor ist in solchen Fällen eine gute Alternative, denn er liegt meist 30 bis 50 Prozent unter dem Listenpreis. Eventuell lässt sich auch der alte Motor noch in Zahlung geben, dann reduziert sich der Preis für den Austauschmotor entsprechend.
Bei der Entscheidung für einen Austauschmotor spielen neben den finanziellen Aspekten auch ökologische Erwägungen eine Rolle. Gegenüber einem neuen Motor ist der Materialaufwand für einen generalüberholten Austauschmotor um 70 Prozent geringer. Natürlich braucht man für die Instandsetzung eines Austauschmotors auch deutlich weniger Energie als für die Herstellung eines neuen. Bis zu 95 Prozent Energie können so eingespart werden.
Ein Austauschmotor bringt nicht weniger Leistung als ein neuer, denn vor dem Einbau wird der Austauschmotor umfassend überholt. Findet keine solche Instandsetzung ab, spricht man nicht von einem Austausch-, sondern von einem Gebrauchtmotor, dieser Unterschied ist also wichtig.
Voraussetzung für die Instandsetzung ist, dass Austauschmotor und Original baugleich sind, insbesondere Hubraum und Leistung müssen natürlich übereinstimmen. Im Zweifelsfall hilft die Motornummer weiter.
Ist das gewährleistet, zerlegt man den Austauschmotor in seine Einzelteile und begutachtet jedes Bauteil für sich auf mögliche Schäden. Nur was einwandfrei ist, wird wiederverwendet. Ansonsten werden die Schäden repariert oder das entsprechende Teil gegen ein neues in Herstellerqualität ausgetauscht. Verschleißteile werden in jedem Fall ersetzt.
Manchmal werden sogar mögliche Serienfehler oder konstruktive Mängel, die beim Ursprungsmotor noch auftreten können, gemäß den neuesten Erkenntnissen der Hersteller behoben.
Trägt der Austauschmotor die klangvolle Bezeichnung „generalüberholt nach RAL-GZ 797“, wurden bei der Instandsetzung ganz präzise festgelegte Vorgaben beachtet.
Das betrifft zum einen die Arbeitsabläufe bei der Instandsetzung des Austauschmotors, zum anderen bedeutet es auch, dass in dieser Richtlinie aufgelistete Komponenten auf jeden Fall und unabhängig vom Verschleißzustand ausgetauscht werden müssen. Außerdem ist eine Motorenleistungsprüfung auf einem entsprechenden Prüfstand vorgeschrieben.
Hersteller und Lieferanten der Ersatzteile wurden von der Gütegemeinschaft Motoreninstandsetzung zertifiziert, außerdem können nur Mitglieder dieser Gütegemeinschaft die entsprechenden Motoren anbieten.
Ob mit oder ohne RAL-GZ 797: Die meisten Anbieter von Austauschmotoren geben zwölf Monate Garantie auf einen generalüberholten Austauschmotor – darauf sollte man als Fahrzeugbesitzer also achten
Ein generalüberholter Motor wird auf die Kilometerlaufleistung 0 gesetzt. Der Kilometerstand des Fahrzeugs bleibt hingegen bestehen, denn alle anderen Teile des Fahrzeugs haben die entsprechende Kilometerzahl ja tatsächlich bereits hinter sich. Im Serviceheft wird der Einbau des Austauschmotors aber vermerkt, damit die damit verbundene Wertsteigerung des Fahrzeugs später nachgewiesen werden kann.